Neue Richtlinien zur Förderung religiöser Jugendarbeit machen Projektfinanzierungen einfacher.
22.03.2019

Jugendarbeit: Neue Fördermöglichkeiten

Neue Richtlinien zur Förderung religiöser Jugendarbeit machen Projektfinanzierungen einfacher.
Maren Gödde und Holger Drude aus der Abteilung Jugendpastoral erklären.

Junge Menschen suchen oft ihren ganz eigenen, individuellen Weg zum Glauben, haben ihren eigenen Zugang zu Spiritualität und der Institution Kirche. Damit sie diesen Weg nun noch einfacher gehen können, wurden neue Richtlinien in Kraft gesetzt, die die finanzielle Förderung in der katholischen Jugendarbeit vereinfachen. Wir haben mit Maren Gödde und Holger Drude aus der Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Generalvikariat gesprochen, die die Neuerungen genauer erläutern.

Seit Anfang des Jahres gelten die neuen Förderrichtlinien. Was genau ist neu?

Neu ist, dass es seit dem Schulgeldfond endlich wieder eine finanzielle Förderung für religiöse Jugendarbeit gibt. Verbessert ist, dass jetzt auch Einzelpersonen Fördermittel beantragen können. Wir reagieren damit darauf, dass junge Menschen auch individuell ihren Glaubensweg gehen können.
Maren Gödde


»Von den neuen Regeln profitieren alle Kinder und Jugendlichen aus dem Erzbistum zwischen 9 und 27, die an Veranstaltungen mit religiösen Inhalten teilnehmen - egal ob als Einzelperson oder Gruppe.«

MAREN GÖDDE
Referentin für spirituell-missionarische Jugendpastoral

Was konkret macht die Förderung so besonders?

Es gibt nun ein vereinfachtes Verfahren, um das Geld zu beantragen, sodass die bürokratische Hürde so klein wie möglich ist. Unter dem Stichwort "Tue Gutes und rede darüber", soll als Nachweis eine Pressemitteilung, Erlebnisbericht, Fotodokumentation oder ähnliches veröffentlicht werden. So wird angeregt, dass auch andere davon erfahren und die guten Ideen sich gegenseitig bereichern.

Religiöse Inhalte sind eine Grundaufgabe der katholischen Jugendarbeit, deswegen ist es selbsterklärend, dass genau hier mit einer Förderung angesetzt wird. Bisher wurde Jugendarbeit diesbezüglich im Erzbistum nur in der Sakramentenpastoral gefördert. Religiöses Leben von jungen Menschen geht jedoch weit über die Sakramentenpastoral hinaus, deswegen freuen wir uns, dass wir diese Bandbreite jetzt auch finanziell unterstützen können.

»Man schickt ein einfaches Antragsformular an sein Dekanatsbüro. Die Referenten geben auch Tipps, wenn noch etwas verbessert werden kann.«

HOLGER DRUDE
Referent für Ministrantenpastoral

Holger Drude

Wer profitiert davon?

Alle Kinder und Jugendliche aus dem Erzbistum, die zwischen 9-27 Jahre alt sind, die an Veranstaltungen mit religiösen Inhalten teilnehmen. Beispiele wären Einzelpersonen, die sich einer Taizé-Fahrt anschließen oder Messdienergruppen, die sich an einem Wochenende mit ihrem Glauben beschäftigen. Die Dekanate profitieren auf eine andere Weise vom Fördertopf, da sie jetzt viel mehr in die Aktionen der Ortsgruppen eingebunden sind. Auch wir im Erzbistum bekommen jetzt viele Angebote mit, die uns vorher so nicht bekannt waren.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Es gibt ein einfaches Antragsformular, das ausgefüllt an das jeweilige Dekanatsbüro geschickt wird. Die Referenten für Jugend und Familie prüfen, ob es den Förderrichtlinien entspricht und geben Tipps, wenn noch etwas verbessert werden kann. Nach der Veranstaltung wird dann ein Nachweis benötigt, damit die Höhe der Förderung berechnet werden kann.

Wenn ich noch Fragen habe, wer kann mir weiterhelfen?

Erster Ansprechpartner sollten die Referenten für Jugend und Familie in den Dekanaten sein. Ansonsten kann aber auch immer in der Abteilung Jugendpastoral nachgefragt werden. Insbesondere bei uns beiden.

Online gibt es hier alle Informationen und die dazugehörigen Formulare.

Mix