Eine Ferienfreizeit
08.05.2020
News aus der JUPA

Checkliste für Freizeitangebote

Hilfe für Entscheidung, ob Freizeiten und Angebote abgesagt werden müssen

Können wir im Sommer ins Ferienlager fahren? Sind Ferienangebote für Kinder und Jugendliche denkbar? Wenn ja, wie würden die Hygieneauflagen den Charakter verändern? Fragen, auf die es zur Zeit noch keine klaren Antworten gibt. Um in dieser Situation allen Jugendgruppen vor Ort zu helfen, gibt es nun eine Checkliste für Ferienfreizeiten im Jahr 2020.

Die Abteilung Jugend/junge Erwachsene des Erzbischöflichen Generalvikariats und der Diözesanverband des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) haben mit ihren Kollegen der anderen NRW-Bistümern diskutiert, ob und wie Freizeitangebote in diesem Sommer realistisch sind. „Insgesamt gehen wir davon aus, dass alle Maßnahmen - insbesondere mit gemeinsamer Übernachtung - wenn überhaupt nur unter hohen Hygiene- und Kontaktreduzierungsmaßnahmen stattfinden können“, sagt Bernhard Leifeld, Leiter der Abteilung Jugendpastoral.

Deswegen wird allen Organisatoren empfohlen, vorab alle Eltern und Teilnehmenden zu befragen, ob die Anmeldung auch unter geänderten Voraussetzungen aufrechterhalten bleiben soll. Es sollte bekannt sein, welche Teilnehmenden zur Risikogruppe (zum Beispiel wegen Asthma) gehören und es sollte gewährleistet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese und weitere Punkte beinhaltet die Checkliste.

Auch das Thema Stornierung und mögliche anfallende Kosten werden dabei thematisiert. Jan Hilkenbach, Vorsitzender des BDJK-Diözesanverbandes Paderborn weist dabei darauf hin, dass bei einer Absage der geplanten Freizeitaktivitäten Stornokosten über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW geltend gemacht werden können - sofern die Förderung der Freizeitaktivität beantragt wurde.

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