Neuer Fonds zur Stärkung des Ehrenamts
Neuer Fonds zur Stärkung des Ehrenamts
07.06.2022
NEWS

Fonds "Ehrenamt fördern"

Leiterrunden und Initiativen aufgepasst: Lasst euch finanziell unterstützen!

Die Einschränkungen in den vergangenen beiden Jahren der Corona-Pandemie haben auch das ehrenamtliche Engagement getroffen: Veranstaltungen wurden abgesagt. Gruppenstunden gestrichen. Chorproben verboten. Durch die Lockerungen gibt es inzwischen wieder mehr Möglichkeiten. Und das Erzbistum Paderborn möchte durch finanzielle Unterstützung dem Ehrenamt zusätzlichen Aufschwung geben.

Ministrantinnen und Ministranten, Pfadfinderinnen und Pfadfinden, Engagierte bei young caritas oder im Pfarrgemeinderat – auch viele junge Menschen sind in unserem Erzbistum ehrenamtlich aktiv. Und sie alle können von dem Fonds „Ehrenamt fördern“ profitieren.

Gemeinschaft stärken
Fonds eröffnet neue Möglichkeiten

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Initiativen bis zum Sommer 2023 mit Fördersummen zwischen 500 und 10.000 € je Antrag. Ehrenamtlich Tätige in Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verbänden des Erzbistums Paderborn können ihre Ideen einreichen. Geht es um die Stärkung des Teams und der gemeinsamen Vision, um spirituelle oder persönliche Begleitung der Engagierten oder um die Gewinnung neuer Mitglieder? Lasst euch unterstützen und stellt einen Antrag auf finanzielle Förderung.

Weitere Informationen zu dem Fonds „Ehrenamt fördern“ sowie das Antragsformular stehen hier bereit.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Die Förderhöhe ist begrenzt auf einen Maximalbetrag von 10.000 € je Antrag. Ein Antrag ist erst möglich ab einer Fördersumme von mindestens 500 €.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie als Eigenleistung mindestens 10 % der förderfähigen Kosten zzgl. der nicht förderfähigen Kosten aufbringen müssen.
  • Der Fonds steht zur Verfügung, bis die Fördersumme des Fonds ausgeschöpft ist.
  • Bewilligte Veranstaltungen müssen bis zum 31.7.2023 stattgefunden haben.
  • Aufgrund des begrenzten Förderzeitraumes ist die Anschaffung von Gegenständen, die auch angemietet werden können, nicht möglich. Geschenke und Verpflegung müssen eingebettet sein in die oben genannten Instrumente der Ehrenamtsförderung. Geschenke sind bis max. 20 Euro pro Person förderfähig.

Mix