01.03.2016

WJT-Bannercontest gestartet

Paderborner Identifikationszeichen zum Weltjugendtag gesucht

Wenn sich im Sommer die Kameras der internationalen Presse auf den Weltjugendtag in Polen richten, dann soll auch das Erzbistum Paderborn ganz groß mit dabei sein. Deshalb starten die Organisatoren jetzt einen Banner-Contest für die Paderborner Weltjugendtagsgruppe, damit sie auf möglichst vielen Massenaufnahmen in den Medien zu sehen ist.

Alle Weltjugendtagsfahrer sind dazu eingeladen, ein Banner als Identifikationszeichen zu entwickeln. Dabei gilt es ein paar einfache Anforderungen zu erfüllen. „Natürlich müssen drei Dinge erkennbar sein: das WJT-Logo, unsere Herkunft aus Deutschland und ein Bezug zum Erzbistum Paderborn“, erklärt Dirk Lankowski, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Steuerungsgruppe für die Fahrt zum Weltjugendtag. Außerdem soll möglichst auch das Motto beziehungsweise die Bibelstelle „Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Erbarmen finden!“ (Mt 5,7) erkennbar werden oder inhaltlich umgesetzt sein.

Einsendeschluss ist der 1. Mai

Die Einsendung ist bis zum 1. Mai möglich, dann wird das beste Banner von der Steuerungsgruppe prämiert. Anschließend erfolgt ein professionelles Design, damit das Banner möglichst groß und gut gedruckt werden kann. Dafür sollte der Entwurf im Querformat gestaltet sein. Die Entwürfe können gezeichnet oder digital eingereicht werden, wobei gezeichnete Entwürfe anschließend digital umgesetzt werden. Sie müssen mindestens die Größe DinA4 haben oder hoch auflösend sein. Die Rechte zur Nutzung des Entwurfs werden an die WJT-Steuerungsgruppe übertragen.

Für die Teilnehmer – Einzelteilnahme oder Gruppenteilnahme ist möglich – gibt es attraktive Preis. Der erste Preis sind 150 Euro Zuschuss zur Fahrt, der zweite Preis ist ein Eisessen auf Kosten der Steuerungsgruppe und der dritte Preis ist eine kleine Weltjugendtagsfahne. Einsendung sind per Post an das Jugendhaus Hardehausen, WJT-Büro, Abt-Overgaer-Str. 1, 34414 Warburg oder per Mail an wjtg-hdhd möglich.

Mix